002: Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Neuigkeiten ab 1.1.2020
Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Neuigkeiten ab 1.1.2020
Ab 1. Januar 2020 gelten durch eine neue EU-Richtlinie neue Vorschriften für den Beförderungsnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen. Demzufolge wurden mit einer EUVerordnung die spezifische Vermutungen zur Durchführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen definiert.
Betrifft:
An alle Kunden mit innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen