100: RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
Bekanntlich führt der Besitz eines Fernsehgerätes dazu, dass eine Fernsehgebühr entrichtet <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">werden muss. Die Gebühr wird einmal jährlich und je Familie, vorausgesetzt die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Familienmitglieder haben den Wohnsitz in derselben Wohnung, bezahlt. Mit dem <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Stabilitätsgesetz 2016 führte der Gesetzgeber wesentliche Neuerungen zur RAIFernsehgebühr <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">ein. Anhand einer Eigenerklärung muss der Steuerpflichtige jährlich das <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Nichtunterhalten eines Fernsehgerätes melden, um sich von der Bezahlung der Gebühr zu
befreien. Wurde eine nicht geschuldete Fernsehgebühr mit der Stromrechnung angerechnet
und eingezahlt, dann sieht die Agentur der Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einen Rückerstattungsantrag vor.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden