068: Klarstellungen zur Rechnungslegung ab 1. Juli 2019
Klarstellungen zur Rechnungslegung ab 1. Juli 2019
Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich durch Rundschreiben eine Reihe von Klarstellungen zu den jüngsten Bestimmungen zur Rechnungslegung veröffentlicht. Insbesonders wurden einige Zweifel in Bezug auf die Pflicht zur Anbringung des Datums der Umsatzerbringung sowie auf die Ausstellungsfristen der Rechnung ausgeräumt.
Betrifft:
An alle Kunden mit MwSt.-Nr.