061: Elektronische Speicherung und Übermittlung der Tageseinnahmen - provisorische Befreiungen und Inkrafttreten der Bestimmungen
Elektronische Speicherung und Übermittlung der Tageseinnahmen - provisorische Befreiungen und Inkrafttreten der Bestimmungen
Wie bekannt hat die sog. Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2019 die Verpflichtung zur elektronischen Speicherung und Übermittlung der Tageseinnahmen an die Agentur der Einnahmen vorgesehen.
Betrifft:
An alle öffentlichen Körperschaften