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047: Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2019

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Apr 2019
Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2019
Ab dem Steuerjahr 2019 sind passive MwSt.-Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.

Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer


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