039: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung über die Verwendung der erhaltenen Mitteln
Wie bekannt, müssen die Subjekte, welche die Möglichkeit der Zweckbestimmung der 5 Promille der Einkommenssteuern in Anspruch nehmen wollen, in den hierzu vorgesehenen Listen eingetragen sein.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine, Körperschaften und Gemeinden