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039: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 05 Apr 2019

Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung über die Verwendung der erhaltenen Mitteln

Wie bekannt, müssen die Subjekte, welche die Möglichkeit der Zweckbestimmung der 5 Promille der Einkommenssteuern in Anspruch nehmen wollen, in den hierzu vorgesehenen Listen eingetragen sein.


Betrifft:

An alle betroffenen Vereine, Körperschaften und Gemeinden


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