Stempelsteuer auf Rechnungen öffentlicher Körperschaften
Grundsätzlich ist auf Rechnungen und Belegen mit einem Betrag von mehr als Euro 77,47 eine Stempelmarke von Euro 2,00 anzubringen, wenn diese nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Betrifft:
An alle betroffenen öffentichen Körperschaften