017: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen innerhalb 28.02.
Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen innerhalb 28.02.
1 Einführung
Mit 2019 treten Neuerungen in Kraft, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte
Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen.Es betrifft die von
öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen, welche jährlich innerhalb
28.02. des Folgejahres zu veröffenlichen sind, wobei das effektive Inkasso der
Zuwendung vom 01.01 - 31.12 des jeweiligen Jahres ausschlaggebend ist.
Betrifft:
An alle öffentliche Körperschaften, Vereine und Unternehmen.