015: Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 7. März 2019
Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 7. März 2019
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen auszuhändigen. Der ursprüngliche Termin vom 28. Februar wurde mit einer Verordnung auf den 31. März verlängert. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich ab dem Jahre 2015 eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 7. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.
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