094: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2019 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 0,8%. Diese Erhöhung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,3% auf 0,8% erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
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