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087: Elektronische Adresse für die Übermittlung der elektronischen Rechnung

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 02 Nov 2018

Elektronische Adresse für die Übermittlung der elektronischen Rechnung

Wie bereits mitgeteilt betrifft die Verpflichtung zur Ausstellung der elektronischen Rechnung ab 1.1.2019 alle ansässigen Freiberufler und Unternehmen (auch für steuerliche Zwecke identifizierte Subjekte) und ist auch gegenüber Privatpersonen vorgesehen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Steuerpflichtige im Pauschalsystem (für diese wäre es jedoch empfehlenswert), befreite Landwirte bzw. Operationen mit nicht in Italien ansässigen Subjekten. Man muss die Rechnung im Datenformat XML erstellen und an eine eigene Plattform der Einnahmenagentur SDI (servizio di interscambio) übermitteln. Von dieser Plattform aus wird die Rechnung dem Kunden übermittelt.


Betrifft:

An alle Kunden


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