085: MwSt.-Quartalsmeldung: Kontrollen von Seiten der Agentur der Einnahmen
MwSt.-Quartalsmeldung: Kontrollen von Seiten der Agentur der Einnahmen
Wie bekannt, ist ab dem Jahr 2017 für MwSt.-Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen (trimestralen) MwSt.-Abrechnungen der Agentur der Einnahmen zu übermitteln.
Betrifft:
An alle Kunden mit einer MwSt.-Nummer