083: Stempelsteuer und elektronische Rechnungen
Stempelsteuer und elektronische Rechnungen
Wird auf den Rechnungen (oder Berichtigungen und Gutschriften) eine MwSt. berechnet, ist <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">keine Stempelsteuer geschuldet; wenn auf der Rechnung jedoch Beträge mit und ohne MwSt. <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">abgerechnet werden oder auch die gesamte Rechnung keine MwSt. enthält, ist die Stempelsteuer <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">dann geschuldet, falls der Betrag ohne MwSt. die Schwelle von Euro 77,47 übersteigt.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden