078: Verrechnung im Jahr 2018 von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mit Steuerzahlkarten, welche innerhalb 31.12.2017 den Einzugsdiensten anvertraut worden sind
Verrechnung im Jahr 2018 von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mit Steuerzahlkarten, welche innerhalb 31.12.2017 den Einzugsdiensten anvertraut worden sind
Mit der kürzlich in Gesetz umgewandelten sogenannten Würde-Verordnungist die Möglichkeit der Verrechnung von Forderungen gegenüber öffentlichen Körperschaften mit festgeschriebenen Beträgen, die mit Steuerzahlkarten zugestellt werden, auf das Jahr 2018 ausgedehnt worden. Dies ermöglicht die Verrechnung im Jahr 2018, ab sofort, der bis zum 31.
Dezember 2017 den Einzugsdiensten anvertrauten Lastenlisten.
Betrifft:
An alle Öffentlichen Körperschaften und an alle interessierten Kunden