077: Elektronische Rechnungslegungspflicht
Elektronische Rechnungslegungspflicht
Bekanntlich betrifft die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung bisher alle Lieferungen und Leistungen an öffentliche Körperschaften bzw. Subwerkverträge bei öffentlichen Aufträgen. Diese Verpflichtung wird mit 1.1.2019 zwischen allen ansässigen Freiberuflern und Unternehmen (auch für steuerliche Zwecke identifizierte Subjekte) und auch gegenüber Privatpersonen vorgesehen. Es bedarf dazu jedoch noch diverser amtlicher Klärungen.
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