072: Steuerbonus für Werbung 2017 und 2018 - Versand der Anträge vom 22.09.2018 bis zum 22.10.2018
Steuerbonus für Werbung 2017 und 2018 - Versand der Anträge vom
22.09.2018 bis zum 22.10.2018
Mit der Begleitverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ist bekanntlich ab 2018 eine besondere Förderung für Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form) sowie Werbemaßnahmen in lokalen Radio- und Fernsehstationen vorgesehen worden. Der Steuerbonus gilt für Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerblichen Körperschaften und steht nur dann zu, wenn die Werbeinvestitionen im gleichen Zeitraum des Vorjahres zunahmen (Anwendung der sogenannten Zuwachsmethode).
Betrifft:
An die interessierten Kunden