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066: Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 06 Aug 2018

Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf 20/08


Verschiedene steuerlichen Zahlungsfristen und Verpflichtungen, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, können straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).


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