062: Automatische Verzugszinsen ab 01.07.2018
Automatische Verzugszinsen ab 01.07.2018
Mit einer Mitteilung hat das Finanzministerium die Höhe für die automatischen Verzugszinsen festgesetzt. Mit vorliegendem Rundschreiben fassen wir die Grundregeln der automatischen Verzugszinsen, sowie dessen praktische Anwendung und steuerlichen Folgen zusammen. Vorliegendes Rundschreiben ersetzt somit unser vorhergehendes.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden