052: Bargeldlose Zahlung von Löhnen, Gehälter und Vergütungen: ab 1. Juli
Bargeldlose Zahlung von Löhnen, Gehälter und Vergütungen: ab 1. Juli 2018
Wir erinnern daran, dass es ab 01.07.2018 untersagt ist, Gehälter und etwaige Vorschüsse auf diese an Arbeitnehmer in bar zu bezahlen. Für die Übertretung dieser Bestimmung sind Verwaltungsstrafen in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro vorgesehen.
Betrifft:
An alle Arbeit- und Auftraggeber