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034:Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 03 Apr 2018

Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2018 für 2017

Arbeitgeber sind zum passiven Steuerbeistand verpflichtet. Mit den Löhnen des Monats Juli (Kompetenzprinzip) müssen sie als Steuersubstitute - nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen Vordruck 730 - ihren Angestellten deren Steuerguthaben auszahlen bzw. deren Steuerschuld einzahlen. Die Beträge der Steuerschuld oder des Steuerguthabens müssen aus den Vordrucken 730-4 entnommen werden, welche elektronisch von der Agentur der Einnahmen zugesandt werden.


Betrifft:

 

An alle Arbeitgeber


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