032: Elektronische Rechnung ab 1. Juli 2018 für Unterverträge bei öffentlichen
Elektronische Rechnung ab 1. Juli 2018 für Unterverträge bei öffentlichen Aufträgen und bei Treibstoffverkäufe
Bekanntlich betrifft die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung bisher alle Lieferungen und Leistungen an öffentliche Körperschaften. Diese Verpflichtung wird mit 1.1.2019 allgemein, mit wenigen Ausnahmen, auf alle Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen zwischen in Italien ansässigen, oder für steuerliche Zwecke dort identifizierte Subjekte ausgeweitet, wobei für Unterverträge im Bereich der Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen bei öffentlichen Aufträgen, sowie für Rechnungen für den Verkauf von Treibstoffen für Fahrzeuge diese Verpflichtung auf den 1. Juli 2018 vorgezogen wird.
Betrifft:
An alle Kunden mit MwSt. Nummer