029: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung über die Verwendung der erhaltenen Mitteln
Wie bekannt, müssen die Subjekte, welche die Möglichkeit der Zweckbestimmung der 5 Promille der Einkommenssteuern in Anspruch nehmen wollen, in den hierzu vorgesehenen Listen eingetragen sein. Wir erinnern mit diesem Rundschreiben an die mit einem Ministerialdekret eingeführten folgenden Neuerungen in den Bestimmungen zur Berichterstattung und Vereinfachungen bezüglich der Eintragungspflicht in die Listen der Empfänger.Wir gehen im Punkt 1.2.1 des Weiteren auf die für die Gemeinden eingeführten Neuerungen ein.
An alle betroffenen Vereine, Körperschaften und Gemeinden