023:Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Parlamentswahlen 2018
Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Parlamentswahlen 2018
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden