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023:Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Parlamentswahlen 2018

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 20 Feb 2018

Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Parlamentswahlen 2018

Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.


Betrifft:

An alle betroffenen Kunden


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