022: Kinderhorte: elektronische Meldung - 28.02.2018
Kinderhorte: elektronische Meldung - 28.02.2018
Bekanntlich können die Ausgaben für den Besuch von Kinderhorten bis maximal 632,00 Euro pro Kind von der Einkommenssteuer im Ausmaß von 19% abgezogen werden. Damit die Agentur der Einnahmen bestimmten Steuerpflichtigen die vorab ausgefüllte Steuererklärung elektronisch zur Verfügung stellen kann, müssen nun auch diese Ausgaben übermittelt werden.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden