017: Neue (verkürzte) Fristen zur Abziehbarkeit der MwSt. und Aufzeichnungsmodalitäten
Neue (verkürzte) Fristen zur Abziehbarkeit der MwSt. und Aufzeichnungsmodalitäten der Einkaufsrechnungen - Klärungen
Bekanntlich hat, die sogenannte „Verordnung zum Nachtragshaushalt“ des Jahres 2017 die Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und die Verbuchung der Einkaufsrechnungen ab dem Jahr 2017 erheblich gekürzt.
Betrifft:
An alle Kunden mit MwSt.-Nummer