061: Mehrwertsteuer: periodische MWST-Abrechnungen
Mehrwertsteuer: periodische MWST-Abrechnungen
Bekanntlich sind ab 01.01.2017 die periodischen MWST-Abrechnungen (monatlich oder trimestral) an das Finanzministerium zu übermitteln. Der ursprüngliche Termin für das 1. Trimester 2017 war der 31.05.2017. Letzthin wurde in der Fachpresse bestätigt, dass in den Feldern VP 2 und VP 3 keine Rechnungen berücksichtigt werden dürfen, welche außerhalb des Anwendungsbereiches der MwSt. liegen.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften