054: Die neuen MwSt-Quartalsmeldungen - erster Versand innerhalb 31.05.2017
Die neuen MwSt-Quartalsmeldungen - erster Versand innerhalb 31.05.2017 Ab dem Jahr 2017 ist für MwSt. - Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen (trimestralen) MwSt. - Abrechnungen der Agentur der Einnahmen zu übermitteln.
Betrifft:
An alle Kunden mit einer Mwst-Nummer