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028:Mitteilung EAS: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2017

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2017

Mitteilung EAS: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2017

Für nicht gewerbliche Vereine und Verbände besteht die Verpflichtung, dem Steueramt bestimmte Daten mitzuteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen bekämpfen kann.


Betrifft:

 An alle betroffenen Vereine und Verbände


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