027: Aufwertung der Unternehmensgüter
Aufwertung der Unternehmensgüter
Im Finanzgesetz 2017 wurde für Unternehmer nun wieder die Möglichkeit einer Aufwertung der Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Finanzanlagen vorgesehen. Die Bestimmungen verweisen dabei ausdrücklich auf die früheren Aufwertungsbestimmungen der Jahre 2000 und 2004, insofern diese Anwendung finden können.
Betrifft:
An alle Unternehmer