023: MwSt. bei Kindertagesstätten / Tagesmütter-bzw. Tagesväterdienst
MwSt. bei Kindertagesstätten / Tagesmütter-bzw. Tagesväterdienst
Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 ist der reduzierte MwSt. Satz von 5% für Dienstleistungen wie Kindertagesstätte, Tagesmütter-bzw. Tagesväterdienste eingeführt worden. Dieses Rundschreiben nimmt Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung dieser genannten Dienstleistungen.
Betrifft:
An ausgewählte Kunden