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Elektronische Übermittlung der Daten an das "System der Gesundheitskarte" - Termin 31.01.2017
Wie bekannt, müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche und tierärztliche Leistungen erbringen, innerhalb 31. Jänner jeden Jahres die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (ital. “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden