049: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2016
Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2016
Mit dem Finanzgesetz 2016 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Somit wird bei einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks, nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden