048: Steuerabzug für den Besuch von Kindergarten und Schule
Steuerabzug für den Besuch von Kindergarten und Schule
Seit 2015 können 19% der Kosten für den Besuch des Kindergartens, der Volksschule, der Mittel- und Oberschule von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der Abzug ist auf maximal 19% von 400,00 Euro pro Schüler gedeckelt.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden