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014: Zahlung der

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Zahlung der "virtuellen" Stempelsteuer mittels Vordruck F24

Für gewisse Akten und Dokumente kann die Stempelsteuer von den hierzu ermächtigten Subjekten „virtuell“ abgeführt werden. Wie bekannt, erfolgt dies auf elektronischem Wege, über
den Zahlungsvordrucks F243. Wir erinnern hierzu die wichtigsten Bestimmungen.

Betrifft:
An alle interessierte Kunden

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