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012: Verweigerung der Übermittlung der Daten an das

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Verweigerung der Übermittlung der Daten an das "System der Gesundheitskarte" - Fristverlängerung: Versand der Daten von 2015 innerhalb09.02.16
Wie bekannt, müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche Leistungen2 erbringen, innerhalb 31. Jänner jeden Jahres die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (ital. “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln, damit die Agentur der Einnahmen den vorab ausgefüllten Vordruck 730 („modello 730 precompilato“) zur Verfügung stellen kann.


Betrifft:
An alle im Berufsverzeichnis eingetragenen Ärzte und Zahnärzte

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