002: Verantwortung bei Verwaltungsstrafen für Steuervergehen
Verantwortung bei Verwaltungsstrafen für Steuervergehen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen bei Strafen für Steuervergehen legen wir für Gesellschaften, Vereine, Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit einen Beschluss zur
entsprechenden Übernahme der Schulden von Verwaltungsstrafen für Steuervergehen bei.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden