083: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2016 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 0,2%. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5% auf 0,2% erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
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