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075: Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Wie bereits mehrfach mitgeteilt müssen alle im Firmenregister eingetragenen Unternehmen über eine zertifizierte E-Mail-Adresse2 verfügen und diese bereits im Rahmen des Antrags um Eintragung des Betriebes ins Handelsregister verpflichtend angeben. Weiters müssen auch alle in einer Berufskammer eingetragenen Freiberufler eine zertifizierte E-Mail-Adresse eröffnen.


Betrifft:
An alle Kunden

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