012: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2015
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2015
Mit dem Finanzgesetz 2015 wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Wenn man diese Möglichkeit der Aufwertung in Anspruch nimmt, wird bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligungen, bei welchen ein Mehrerlös anfällt, nur mehr die Differenz zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert für die Einkommenssteuer besteuert.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden