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045: Aufsichtsbehörde für Strom und Gas: Laufende Verpflichtungen

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Jun 2016

Aufsichtsbehörde für Strom und Gas: Laufende Verpflichtungen

Sowohl jene Subjekte, die im Stromsektor tätig sind als auch jene Subjekte, die im integrierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Wasserversorgungsdienst tätig sind und bei der Aufsichtsbehörde für Strom, Gas und dem integrierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Wasserversorgungsdienst registriert sind, müssen der Aufsichtsbehörde innerhalb <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">15.06.2014 die zertifizierte elektronische Postadresse mitteilen (PEC). Die Aufsichtsbehörde <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">möchte dem Informationsfluss größere Sicherheit gewähren und durch den Einsatz der zertifizierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronischen Postadresse die Übermittlung der Mitteilungen effizienter gestalten.

Betrifft:
An alle im Stromsektor und im integrierten Wasserversorgungsdienst tätigen Kunden

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