034: Jahreserklärung der Steuervertreter (Mod. 770/2014 für das Jahr 2013)
Jahreserklärung der Steuervertreter (Mod. 770/2014 für das Jahr 2013)
Bekanntlich ist grundsätzlich von allen Unternehmen, Gesellschaften und Körperschaften und <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">damit von jedem Steuervertreter, welche im vorhergegangenen Jahr Beträge ausbezahlt hat, <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die der Quellensteuer und/oder Beiträgen an das INPS, ex INPDAP oder INAIL unterworfen
worden sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Abfertigungen und Vorschüsse darauf, Vergütungen <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">an Freiberufler, Vergütungen für freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit), <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Provisionen (an Vertreter und Vermittler), Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge, von
privaten und öffentlichen Körperschaften ausgezahlte Beiträge usw., die Jahreserklärung der <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Steuervertreter (Vordruck 770) abzufassen und einzubringen.
Betrifft:
An alle Kunden mit Angestellten und Freiberuflern