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032: Meldung der Einkäufe und Verkäufe Steuerparadiese 1. Trimester 2014 - neuer Mehrzweckvordruck - Abgabetermin: 30.04.2014

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Jun 2016
Meldung der Einkäufe und Verkäufe Steuerparadiese 1. Trimester 2014 -
neuer Mehrzweckvordruck - Abgabetermin: 30.04.2014
Ein- und Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an oder von Unternehmen mit Sitz in einem Steuerparadies (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) ab einem Betrag von über 500,00 Euro müssen monatlich oder vierteljährlich an die Agentur der Einnahmen gemeldet werden. Man spricht dabei von einzelnen Lieferungen und Leistungen; mehrere Leistungen
vom gleichen Lieferanten von maximal 500,00 Euro müssen also nicht summiert und nicht gemeldet werden, außer es handelt sich um zusammenhängende Lieferungen und Leistungen.
Die Ein- und Verkäufe des ersten Trimesters 2014 sind innerhalb 30.04.2014 zu melden.

Betrifft:
An alle Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften mit MwSt.-Nummer

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