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057: Beteiligungen von öffentlichen Körperschaften an Gesellschaften

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 16 Jun 2026

Beteiligungen von öffentlichen Körperschaften an Gesellschaften
Öffentliche Körperschaften dürfen sich an Gesellschaften nur unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen. Erlaubt sind vor allem Tätigkeiten, die der Allgemeinheit dienen oder öffentliche Leistungen unterstützen. Öffentliche Verwaltungen müssen offenlegen, an welchen Gesellschaften sie beteiligt sind und was diese tun. Diese Beteiligungen müssen außerdem regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst oder reduziert werden. Während des Jahres sind bestimmte Meldungen und Berichte zu verfassen.


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