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041: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2026

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 04 May 2026

Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2026
Für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bietet die Steuerbehörde zwei Methoden an: Abbuchung vom Bankkonto oder vorausgefülltes Formular F24. Für jedes Quartal wird auf der Website der Agentur die Liste A (nicht abänderbar) und B (abänderbar) mit den stempelsteuerpflichtigen Rechnungen veröffentlicht. Für Zahlungen von weniger als 5.000,00 € gibt es Vereinfachungen. Es steht ein neuer Civis-Dienst zur Verfügung, um versäumte oder fehlerhafte Zahlungen zu nachzuholen oder zu korrigieren.


Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte

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