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002: Datenübermittlung an das STS für 2025 – Termin 2.2.2026 bzw. 16.3.2026

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 09 Jan 2026

Datenübermittlung an das STS für 2025 – Termin 2.2.2026 bzw. 16.3.2026
Gesundheitsdienstleister müssen jährlich eine Meldungen an das System Tessera Sanitaria (STS) senden. Ab 2025 gilt eine jährliche Übermittlungsfrist:

  • für Gesundheitsausgaben bis zum 31.1. des nachfolgenden Jahres.
  • für tierärztliche Ausgaben bis zum 16.3. des Folgejahres. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen für Gesundheitsleistungen an natürliche Personen ist verboten. Das Verbot gilt auch dann, wenn der Patient der Übermittlung der Daten an das STS widerspricht. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur B2B-Transaktionen und das Leistungen an Ausländer.

    Betrifft:
    An alle interessierten Kunden

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