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071: Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2020 für 2019

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 26 May 2020
Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2020 für 2019
Arbeitgeber sind zum passiven Steuerbeistand verpflichtet. Sie müssen als Steuersubstitute - nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen Vordruck 730 - ihren Angestellten deren Steuerguthaben auszahlen bzw. deren Steuerschuld einzahlen. Die Beträge der Steuerschuld oder des Steuerguthabens müssen aus den Vordrucken 730-4 entnommen werden, welche elektronisch von der Agentur der Einnahmen zugesandt werden.

Betrifft:
An alle Arbeitgeber


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