057: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2020
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2020
Mit dem Finanzgesetz 2020 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch wird bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert. Diese Begünstigung ist daher für alle Inhaber von Beteiligungen interessant, welche diese in naher Zukunft verkaufen wollen. Mit vorliegendem Rundschreiben fassen wir die entsprechenden Bestimmungen betreffend Beteiligungen zusammen.
Betrifft: An alle betroffenen Kunden