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023: MwSt. bei Kindertagesstätten / Tagesmütter-bzw. Tagesväterdienst

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 06 Mar 2017

MwSt. bei Kindertagesstätten / Tagesmütter-bzw. Tagesväterdienst

Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 ist der reduzierte MwSt. Satz von 5% für Dienstleistungen wie Kindertagesstätte, Tagesmütter-bzw. Tagesväterdienste eingeführt worden. Dieses Rundschreiben nimmt Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung dieser genannten Dienstleistungen.



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