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048: Steuerabzug für den Besuch von Kindergarten und Schule

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 09 May 2016

Steuerabzug für den Besuch von Kindergarten und Schule

Seit 2015 können 19% der Kosten für den Besuch des Kindergartens, der Volksschule, der Mittel- und Oberschule von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der Abzug ist auf maximal 19% von 400,00 Euro pro Schüler gedeckelt.



Betrifft:

An alle betroffenen Kunden



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