014: Zahlung der
Zahlung der "virtuellen" Stempelsteuer mittels Vordruck F24
Für gewisse Akten und Dokumente kann die Stempelsteuer von den hierzu ermächtigten Subjekten „virtuell“ abgeführt werden. Wie bekannt, erfolgt dies auf elektronischem Wege, über
den Zahlungsvordrucks F243. Wir erinnern hierzu die wichtigsten Bestimmungen.
Betrifft:
An alle interessierte Kunden